Was ändert sich für Hauseigentümer 2021
Mit jedem Jahreswechsel ändern sich einige Vorschriften und Regeln. Auch für Hauseigentümer gibt es ab Januar 2021 wieder neues zu beachten. Das Institut für Wärme und Mobilität (IWO) hat wichtige Informationen zusammengetragen.
Mit Beginn des Jahres 2021 wird es eine CO2-Bepreisung für fossile Kraft- und Brennstoffe geben. Diese Abgabe ist von den Anbietern zu entrichten, die die Kosten jedoch vermutlich ganz oder teilweise an die Endkunden weiterreichen werden. Das Ziel der neuen Abgabe besteht darin, zusätzliche Anreize zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der damit einhergehenden Treibhausgasemissionen zu schaffen. Für Hauseigentümer bedeutet das Mehrkosten von rund 0,75 Cent pro Kilowattstunde beim Heizöl, rund 0,65 Cent pro Kilowattstunde beim Flüssiggas bzw. rund 0,55 Cent pro Kilowattstunde beim Erdgas. Damit sind die Unterschiede zwischen den genannten Energieträgern eher gering und die Erhöhung liegt beim Heizöl etwa in den gewohnten Preisschwankungen. Geregelt wird die Ausweitung der CO2-Bepreisung auf Gas- und Öl-Produkte durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Stromproduktion und CO2-intensive Industrien werden bereits seit vielen Jahren über das Europäische Emissionshandelssystem (ETS) mit Abgaben belegt.
Austauschpflicht für 30 Jahre alte Heizkessel
Läuft der Öl- oder Gas-Heizkessel 30 Jahre, muss er unter bestimmten Bedingungen ausgetauscht werden. So steht es im Gebäudeenergiegesetz (GEG). Im kommenden Jahr trifft es Heizkessel mit Baujahr vor 1991. Auskunft über das Kesselbaujahr gibt das Typenschild auf dem Heizgerät, das Schornsteinfegerprotokoll oder die Rechnung der Anlage. Doch nicht für alle Heizkessel ist nach 30 Betriebsjahren zwingend Schluss: Heizgeräte mit Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik dürfen weiter betrieben werden. Auch wer sein Haus mit weniger als drei Wohneinheiten seit spätestens 1. Februar 2002 selbst bewohnt, ist von der Austauschpflicht ausgenommen. Aber auch unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung zur Erneuerung der Heizung ist es in vielen Fällen sinnvoll, eine Modernisierung in Erwägung zu ziehen. Als Faustregel gilt: Ist eine Heizung älter als 20 Jahre, lohnt sich der Austausch fast immer.
Steuerermäßigungen für verschiedene Optimierungsmaßnahmen
Modernisierer können sich auch im kommenden Jahr über Zuschüsse freuen, denn: Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen gilt auch beim Austausch von Komponenten der Heizungsanlage, für Wartungs- oder Reparaturarbeiten – egal, welcher Energieträger eingesetzt wird. Abzugsfähig sind 20 Prozent der Lohnkosten des Handwerkers, maximal 1.200 Euro. Und auch energetische Maßnahmen sind steuerlich absetzbar. Dazu gehören zum Beispiel der hydraulische Abgleich, Effizienzpumpen, voreinstellbare Thermostatventile oder Pufferspeicher. Hier können 20 Prozent der Lohn- und Materialkosten steuerlich geltend gemacht werden, maximal 40.000 Euro. Außerdem gibt es ab dem 1.1.2021 die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), mit der Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems in Bestandsgebäuden gefördert werden. Auch hier werden unter anderem Effizienzpumpen, der hydraulische Abgleich, größere Heizkörper zur verbesserten Brennwertnutzung, voreinstellbare Thermostatventile und Wärmespeicher bezuschusst. Hier werden im kommenden Jahr 20 Prozent bezuschusst. Für den Einbau einer solarthermischen Anlage gibt es sogar weiterhin 30 Prozent Zuschuss. Zu beachten ist allerdings, dass jede Maßnahme nur einmal steuerlich geltend gemacht werden kann.
Neue Aktion für Modernisierer
Gemeinsam mit Partnern hat IWO ein Pilotprojekt initiiert, was gerade gestartet wurde und für das sich Hauseigentümer bewerben können: Mit der Pilotinitiative „future:fuels@work“ gibt es bei Erfolg treibhausgasreduziertes Heizöl für diejenigen, die ihre Heizung mit Öl-Brennwerttechnik modernisieren. Bewerber haben die Chance auf maximal 2.000 Liter einer klimaschonenden Mischung aus einer nahezu CO2-neutralen Brennstoff-Komponente und klassischem Premium-Heizöl zum Vorzugspreis. Und noch mehr: Top-Sanierer, die weitere Maßnahmen ergreifen und ihren CO2-Ausstoß noch weiter reduzieren, haben die Chance auf eine Klima-Prämie von 5.000 Euro. Alle Infos dazu gibt es auf www.zukunftsheizen.de.
IWO, 2020
Pressekontakt:
Institut für Wärme und Mobilität e. V. (IWO)
Süderstraße 73 a, 20097 Hamburg
Tel +49 40 23 51 13-884
presse@iwo.de; www.zukunftsheizen.de/presse
Quelle: https://www.zukunftsheizen.de/presse/neues-jahr-neue-vorschriften-co2-bepreisung-und-co.html
Der Beitrag Neues Jahr, neue Vorschriften: CO2-Bepreisung und Co. erschien zuerst auf Futures-Services.
Source: Futures-Services